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Seminaranmeldung

Sämtliche Ratingkurse werden ab 2013 vom BdRA Bundesverband der Ratinganalysten und Ratingadvisor e.V. direkt angeboten.

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Studiengängen und Seminare des
RaFIn – Rating & Finance Institute GmbH

1. RaFIn - Rating & Finance Institute GmbH tritt gegenüber den Teilnehmern als Vertragspartner auf.

2. Für die inhaltliche Programmgestaltung und die Prüfungsabnahme ist Herr Prof. Dr. Ottmar Schneck, Rektor der SRH Fernhochschule und Geschäftsführer der SRH Hochschulen GmbH, verantwortlich.

3. Die Anmeldung zu Weiterbildungsveranstaltungen bedarf der Schriftform. (Brief, E-mail, online, Fax) Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung der Annahme der Anmeldung durch die RaFIn GmbH ist der Weiterbildungsvertrag zustande gekommen.

4. Der Teilnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Geht die Rücktrittserklärung bis vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung bei der RaFIn GmbH per Post oder Fax ein, werden keine Gebühren fällig und bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Beim späteren Zugang der Rücktrittserklärung wird die halbe Teilnahmegebühr fällig.

5. Nach Beginn der Weiterbildungsveranstaltung ist die Kündigung des Vertrages möglich. Im Fall der Kündigung des Teilnehmers ist die halbe Teilnahmegebühr fällig, soweit die Kündigungserklärung während der ersten Hälfte der Weiterbildungsveranstaltung erfolgt-. Bei Zugang der Kündigung in der zweiten Hälfte der Weiterbildungsveranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

6. Aus Gründen, welche die RaFIn GmbH nicht zu vertreten hat, können Weiterbildungsveranstaltungen abgesagt werden (z. B. Ausfall der Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl). In diesem Fall werden die Teilnehmer sofort benachrichtigt, bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7. Die RaFIn GmbH behält sich ausdrücklich Dozentenwechsel und Änderungen des Veranstaltungsablaufes vor, sofern dies den inhaltlichen Charakter und das fachliche Niveau nicht wesentlich verändert.

8. Die Teilnehmergebühr ist sofort nach Zugang der Rechnung fällig. Die RaFIn GmbH kann Ratenzahlungen einräumen.

9. Die RaFIn GmbH haftet nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Ansprüche erlöschen, wenn diese von dem Teilnehmer nicht innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von dem Schadensfall der RaFIn GmbH schriftlich angezeigt werden. Die RaFIn GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die bei der An- und Rückreise zu sowie am Veranstaltungsort entstehen. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von und zu Veranstaltungen des zur RaFIn GmbH mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die RaFIn GmbH keine Haftung.

10. Von vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Soweit vorstehend keine besondere Regelung getroffen wurde, gelten die allgemeinen rechtlichen Regelungen.